Auch wenn die EU-Kommission entschieden hat, dass ein Drittland ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleistet, können laut EuGH die mit einer Beschwerde (hier: Facebook) befassten nationalen Datenschutzbehörden prüfen, ob bei einer Datenübermittlung in dieses Land die EU-Datenschutz-Anforderungen eingehalten werden (Az. C-362/14).
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Quelle: DATEV eG