Entscheidung der EU-Kommission, dass die im Rahmen der sog. Safe-Harbour-Regelung an die USA übermittelten Daten ein angemessenes Schutzniveau gewährleisten, ungültig

Auch wenn die EU-Kommission entschieden hat, dass ein Drittland ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleistet, können laut EuGH die mit einer Beschwerde (hier: Facebook) befassten nationalen Datenschutzbehörden prüfen, ob bei einer Datenübermittlung in dieses Land die EU-Datenschutz-Anforderungen eingehalten werden (Az. C-362/14).

———————-

Quelle: DATEV eG