Grundsteuererhöhung in der Stadt Rüsselsheim ist rechtens

Das VG Darmstadt hat die Klage eines Grundstückseigentümers in der Stadt Rüsselsheim gegen die Erhöhung der Grundsteuer B für das Jahr 2013 von 400 v. H. auf 800 v. H. des Steuermessbetrages abgewiesen. Die Grenzen des verfassungsrechtlichen Willkürverbots seien eingehalten worden (Az. 4 K 1659/13).

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Quelle: DATEV eG