Das International Auditing and Assurance Standards Board veröffentlichte im Juli den Entwurf von Änderungen an verschiedenen IAASB-Standards, die sich mit der Reaktion auf tatsächliche oder vermutete Verstöße gegen Gesetze oder sonstige Vorschriften beschäftigen. Die WPK hat dazu Stellung genommen.
WPK, Mitteilung vom 27.10.2015
Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) veröffentlichte am 23. Juli 2015 den Entwurf von Änderungen an verschiedenen IAASB-Standards, die sich mit der Reaktion auf tatsächliche oder vermutete Verstöße gegen Gesetze oder sonstige Vorschriften beschäftigen (Exposure Draft Proposed Amendments to the IAASB’s International Standards – Responding to Non-Compliance or Suspected Non-Compliance with Laws and Regulations, vgl. „Neu auf WPK.de“ vom 27. Juli 2015). Mit Schreiben vom 20. Oktober 2015 hat die WPK dazu gegenüber dem IAASB Stellung genommen.
Wie schon in ihrer Stellungnahme gegenüber dem International Ethics Standards Board of Accountants (IESBA) zu den geplanten korrespondierenden Änderungen des Code of Ethics, welche die Grundlage für die vorgeschlagenen IAASB-Änderungen sind, spricht sich die WPK im Wesentlichen gegen die Meldung von Gesetzesverstößen an eine externe Behörde aus (vgl. „Neu auf WPK.de“ vom 4. September 2015). Dieses Thema sollte ausschließlich vom nationalen Gesetzgeber des jeweiligen Staates geregelt werden, um die für den Berufsstand erforderliche Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Die Stellungnahme finden Sie auf der Homepage der WPK.
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Quelle: DATEV eG