Die Bundesregierung hat dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie zugestimmt. Danach darf künftig jeder ein Konto in Deutschland eröffnen.
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 28.10.2015
Künftig darf jeder Bürger und jede Bürgerin ein Konto eröffnen. Dieses Recht erhalten auch Asylsuchende und Menschen, die mit Duldung bei uns leben. Das Kabinett hat am 28.10.2015 entsprechende Regelungen beschlossen.
Banken dürfen künftig niemandem mehr die Eröffnung eines Girokontos verwehren. Mit dieser Umsetzung der EU-Zahlungskonten-Richtlinie werden die Rechte der Verbraucher gestärkt. Auch Asylsuchende und Personen ohne Aufenthaltsstatus, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden dürfen (sog. Geduldete), haben Anspruch darauf. Allerdings muss jeder Kunde geschäftsfähig sein.
EU-weite Regelung
Seit 1995 gibt es für die Einrichtung sog. Jedermann-Konten in Deutschland eine Selbstverpflichtung der Banken. Nun soll es jedoch für jeden in der EU das Recht geben, ein Konto zu eröffnen. Und das auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten. Das Konto wird die gleichen Basisfunktionen besitzen wie ein übliches Girokonto. Dazu zählt vor allem die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr, aber auch Bar-, Ein- und Auszahlungen.
Kontoinhaber besonders geschützt
Bei dem „Basiskonto“ handelt es sich grundsätzlich um ein Konto auf Guthabenbasis. Der Kunde erhält in der Regel kein Recht, Schulden zu machen – also keinen Überziehungsrahmen. Inhaber eines Basiskontos erhalten – im Vergleich zu sonstigen Zahlungskonten – besonderen Schutz: Banken dürfen nur angemessene Entgelte erheben und die Kündigungsmöglichkeiten des Kreditinstituts sind deutlich eingeschränkt.
Durch die Neuregelung soll es für Kontoinhaber außerdem einfacher werden, zu einem anderen Finanzinstitut zu wechseln: Wenn der Kontenwechsel innerhalb des Landes geschieht, muss das neue Finanzinstitut die ein- und ausgehenden Überweisungen und Lastschriften des alten Kontos übernehmen. Bei grenzüberschreitenden Kontowechseln muss das bisherige das neue Bankinstitut sowie den Kunden über alle Kontobewegungen informieren.
Wissen, was das Konto kostet
Damit Kontoinhaber wissen, was das Konto kostet, müssen die Banken sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Vertragslaufzeit über alle Gebühren informieren. Den besten Überblick für Verbraucher sollen künftig Vergleichs-Webseiten geben. Und: Gibt es einmal Streit mit dem Finanzinstitut um eine Finanzanlage, ein Darlehen oder ein Konto, hilft auch hier künftig die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung. Damit will die Bundesregierung dem Verbraucher zu seinem Recht verhelfen. Gerichtliche Verfahren sind eher langwierig, teuer und mühsam, was viele davon abhält, ihr Anliegen gegebenenfalls vor Gericht zu bringen.
Die Zahlungskontenrichtlinie der EU muss bis 18. September 2016 in nationales Recht umgesetzt sein.
| Siehe auch: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden FunktionenEU-Zahlungskontenrichtlinie (Richtlinie 2014/92/EU) |
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Quelle: DATEV eG