Baumschutzverordnung entfaltet keine drittschützende Wirkung

Das VG Köln hat die Klage eines Nachbarn gegen eine Genehmigung zur Fällung einer über 150 Jahre alten Blutbuche mangels Verletzung im eigenen Recht abgewiesen (Az. 2 K 1167/15).

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Quelle: DATEV eG