Drum prüfe, wer sich ewig bindet: Steuerklassenwechsel nur noch bis 30.11.2015

Ein Steuerklassenwechsel wird stets zu Beginn des Kalendermonats wirksam, der auf die Antragstellung folgt. Für dieses Jahr ist ein Wechsel der Lohnsteuerklassen daher nur noch bis zum 30.11.2015 möglich. Darauf weist der DStV hin.

———————-

Quelle: DATEV eG