Länder fordern vom Bund vollständige Finanzierung des Meister-BAföG

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz eine vollständige Übernahme der Meister-BAföG-Leistungen durch den Bund gefordert.

 

Länder fordern vom Bund vollständige Finanzierung des Meister-BAföG

 

Bundesrat, Pressemitteilung vom 27.11.2015

 

 

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 27. November 2015 zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) eine vollständige Übernahme der Meister-BAföG-Leistungen durch den Bund gefordert. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Erhöhung der Unterhaltszuschläge für Kinder und Ehegatten von 210/215 Euro auf 235 Euro monatlich vor. Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende soll von 113 auf 130 Euro monatlich erhöht werden.

 

 

Das AFBG ist ein Aufstiegs-BAföG für alle, die ihre Chance auf eine Karriere im dualen System nutzen wollen. Seit sieben Jahren steigt die Zahl der geförderten Teilnehmerinnen und Teilnehmer kontinuierlich: 2014 waren es rund 171.000.

 

 

Ziele der Novelle sind, die Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie zu erleichtern und die Finanzierung weiter zu verbessern. Dies soll auch dazu beitragen, dass künftig noch mehr Frauen die Förderung nutzen. Insgesamt machen sie bisher weniger als ein Drittel der Geförderten aus.

 

 

Der Gesetzentwurf wird nun zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung zugeleitet.

 

 

Den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.

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Quelle: DATEV eG