Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge gefordert

 

Baden-Württemberg hat im Bundesrat die Einführung einer Kfz-Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 Satz 1 Buchst. a KraftStG für landwirtschaftliche Fahrzeuge vorgeschlagen, die zur Pflege von Streuobstwiesen und für andere landschaftspflegerische Maßnahmen eingesetzt werden.

 

Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge gefordert

 

 

Bundesrat, Mitteilung vom 27.11.2015

 

 

Baden-Württemberg setzt sich für eine weitergehende Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge ein. Durch den fortlaufenden Strukturwandel in der Landwirtschaft erfolgen landschaftspflegerische Maßnahmen – beispielsweise die Pflege von Streuobstwiesen – zunehmend nicht mehr im Rahmen eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes. In diesem Fall fällt bislang die Kfz-Steuerbefreiung für dafür eingesetzte Fahrzeuge weg.

 

 

Um zusätzliche Kosten auszuschließen, sollen künftig auch solche Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit werden, die außerhalb eines landwirtschaftlichen Betriebs für landschaftspflegerische Maßnahmen eingesetzt werden.

 

 

Der Entschließungsantrag wurde in der Sitzung des Bundesrates am 27. November 2015 vorgestellt und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

 

 

Den Beratungsvorgang (546/15) finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.

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Quelle: DATEV eG