Vor dem AG Hannover wurde ein Verfahren auf Feststellung, dass ein versehentlich ausgeschriebener extrem günstiger Preis für eine Reise auf die Malediven gültig ist, durch einen rechtskräftigen Vergleich beendet (Az. 554 C 11333/15).
Vergleich nach Buchung einer extrem günstigen Reise im Internet
AG Hannover, Pressemitteilung vom 03.12.2015 zum Vergleich 554 C 11333/15
Die Beklagte weigerte sich, die Reise zu dem ausgeschriebenen Betrag zu leisten und hat den Reisevertrag wegen Irrtums angefochten, da eine ihrer Mitarbeiterinnen bei der Eingabe der Reise in das System einen gewährten Rabatt nicht nur einmalig, sondern für jeden Tag eingegeben hatte. Dieses sei ein irrtümliches Verhalten, das auch für den Kläger wegen der extremen Preisdifferenz erkennbar gewesen sei.
Auf Vorschlag der Richterin einigten sich die Parteien, dass die Beklagte dem Kläger einen Reisegutschein im Wert von 4.750 Euro gewährt und die geleistete Anzahlung zurückerstattet. Dafür verzichtete der Kläger auf seine extrem günstige Reise.
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Quelle: DATEV eG