Das EU-Parlament hat sich zum strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020 positioniert. Die Abgeordneten begrüßen die EU-Rahmenstrategie, fordern jedoch, dass bei der geplanten Überprüfung in 2016 mehr konkrete legislative und nichtlegislative Maßnahmen aufgenommen werden.
EU-Parlament positioniert sich zum strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020
Außerdem soll die EU-Kommission auch indikative Ziele für die Reduzierung von Berufskrankheiten und Unfällen am Arbeitsplatz festlegen. Ferner weisen die Abgeordneten darauf hin, dass alle Arbeitnehmer – unabhängig von der Größe des Arbeitgebers, des Vertrages oder der Art der Tätigkeit – ein Recht auf den bestmöglichen Gesundheits- und Sicherheitsschutz am Arbeitsplatz haben. Die EU-Kommission soll eine arbeitsspezifische Strategie ausarbeiten, die alle Beschäftigungsformen abdeckt, die unter den EU-Regulierungsrahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz fallen.
Muskel- und Skeletterkrankungen werden in der EU als häufig auftretende und arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme identifiziert. Die EU-Kommission wird aufgerufen, unverzüglich einen umfassenden Gesetzesvorschlag vorzulegen, um die Prävention zu verbessern und die Ursachen zu bekämpfen. Hinsichtlich der Ergonomie am Arbeitsplatz sollen Arbeitnehmer stärker sensibilisiert und besser informiert werden.
Als weiteres Problem werden Stress und psychosoziale Risiken aufgeführt. Die EU-Kommission wird zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, ein Programm zu entwickeln und umzusetzen, mit dem betroffene Arbeitnehmer begleitet, betreut und unterstützt werden. Im Rahmen der Überarbeitung des strategischen Rahmens für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2016 wird angeregt, die Prävention zu verbessern.
Das EU-Parlament weist auch darauf hin, dass Mobbing sich auf die psychosoziale Gesundheit auswirkt. Zur Bekämpfung von Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz soll die EU-Kommission in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern einen Gesetzesvorschlag auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz ausarbeiten. An die EU-Mitgliedstaaten ergeht der Appell, wirksame einzelstaatliche Strategien zur Bekämpfung von Gewalt am Arbeitsplatz aufzustellen.
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Quelle: DATEV eG