Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2016

Das BMF veröffentlicht die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben für das Jahr 2016 (Az. IV A 4 – S-1547 / 13 / 10001-03).

 

Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2016

 

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV A 4 – S-1547 / 13 / 10001-03 vom 16.12.2015

 

Kurzfassung

Das BMF gibt die für das Jahr 2016 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen), die auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke ermittelt werden, bekannt.

 

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Quelle: DATEV eG