Das BMF veröffentlicht die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben für das Jahr 2016 (Az. IV A 4 – S-1547 / 13 / 10001-03).
Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2016
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV A 4 – S-1547 / 13 / 10001-03 vom 16.12.2015
Kurzfassung
Das BMF gibt die für das Jahr 2016 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen), die auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke ermittelt werden, bekannt.
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Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.
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Quelle: DATEV eG