Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Safe-Harbor-Entscheidung

In ihrer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke geht die Bundesregierung auf die Auswirkungen der Safe-Harbor-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ein. Das berichtet der Deutsche Bundestag.

 

Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Safe-Harbor-Entscheidung

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 19.01.2016

 

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur sog. Safe-Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission ist Thema der Antwort der Bundesregierung ( 18/7134 ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 18/6756 ). Wie die Regierung darin ausführt, hat der EuGH in seinem Urteil vom 6. Oktober 2015 die Safe-Harbor-Entscheidung der Kommission für Datenübermittlungen in die USA für ungültig erklärt. Bis zu diesem Urteil habe die Kommissionsentscheidung vom 26. Juli 2000 die zentrale Grundlage für Datenübermittlungen der Wirtschaft in die USA gebildet.

 

Tragender Gesichtspunkt des EuGH-Urteils ist der Antwort zufolge, dass die Kommission bei Erlass der Safe-Harbor-Entscheidung ein angemessenes Datenschutzniveau in den USA angenommen habe, ohne die US-amerikanische Rechtslage umfassend geprüft zu haben. Da nach der Safe-Harbor-Entscheidung die Regelungen des US-amerikanischen Rechts vorgingen und eine weite Ausnahme für Zugriffe, etwa zu Zwecken der nationalen Sicherheit, vorgesehen sei, hätte die Kommission prüfen müssen, „ob das US-amerikanische Recht und die Praxis aufgrund ihrer innerstaatlichen Rechtsvorschriften und internationalen Verpflichtungen einen dem europäischen ‚Niveau der Sache nach gleichwertigen‘ Schutz von Freiheiten und Grundrechten bietet“. Die KOM „hätte analysieren und positiv feststellen müssen, welche Grenzen das US-amerikanische Recht den Zugriffsbefugnissen von Behörden auf personenbezogene Daten setzt und ob es für die Betroffenen wirksame Rechtsschutzmöglichkeiten gibt“. …

 

Weiter schreibt die Bundesregierung, sie unterstütze das Ziel der Kommission, zeitnah ein neues Safe-Harbor-Abkommen zu erreichen, um Rechtssicherheit sowohl für Verbraucher als auch für die Wirtschaft zu schaffen. Ihrer Auffassung nach sei eine Nachfolgeregelung für Safe Harbor möglich, „die den Maßstäben des EuGH gerecht wird“.

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Quelle: DATEV eG