In ihrer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke geht die Bundesregierung auf die Auswirkungen der Safe-Harbor-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ein. Das berichtet der Deutsche Bundestag.
Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Safe-Harbor-Entscheidung
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 19.01.2016
Tragender Gesichtspunkt des EuGH-Urteils ist der Antwort zufolge, dass die Kommission bei Erlass der Safe-Harbor-Entscheidung ein angemessenes Datenschutzniveau in den USA angenommen habe, ohne die US-amerikanische Rechtslage umfassend geprüft zu haben. Da nach der Safe-Harbor-Entscheidung die Regelungen des US-amerikanischen Rechts vorgingen und eine weite Ausnahme für Zugriffe, etwa zu Zwecken der nationalen Sicherheit, vorgesehen sei, hätte die Kommission prüfen müssen, „ob das US-amerikanische Recht und die Praxis aufgrund ihrer innerstaatlichen Rechtsvorschriften und internationalen Verpflichtungen einen dem europäischen ‚Niveau der Sache nach gleichwertigen‘ Schutz von Freiheiten und Grundrechten bietet“. Die KOM „hätte analysieren und positiv feststellen müssen, welche Grenzen das US-amerikanische Recht den Zugriffsbefugnissen von Behörden auf personenbezogene Daten setzt und ob es für die Betroffenen wirksame Rechtsschutzmöglichkeiten gibt“. …
Weiter schreibt die Bundesregierung, sie unterstütze das Ziel der Kommission, zeitnah ein neues Safe-Harbor-Abkommen zu erreichen, um Rechtssicherheit sowohl für Verbraucher als auch für die Wirtschaft zu schaffen. Ihrer Auffassung nach sei eine Nachfolgeregelung für Safe Harbor möglich, „die den Maßstäben des EuGH gerecht wird“.
———————-
Quelle: DATEV eG