Verordnung zu geringfügigen Forderungen im EU-Amtsblatt veröffentlicht

 

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung zu geringfügigen Forderungen und der Verordnung zum Europäischen Mahnverfahren wurde im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

 

Verordnung zu geringfügigen Forderungen im EU-Amtsblatt veröffentlicht

 

Die Verordnung (EU) 2015/2421 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zu geringfügigen Forderungen und der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 zum Europäischen Mahnverfahren wurde am 24.12.2015 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

 

Die Verordnung, die für grenzüberschreitende Rechtssachen gilt, soll den Zugang zur Justiz weiter vereinfachen, indem das Verfahren noch einfacher und kostengünstiger wird.

 

Bei dem sog. Bagatellverfahren handelt es sich um ein schriftliches Verfahren auf Grundlage von Standardformularen mit strengen Fristen. Es soll künftig für mehr Streitigkeiten Anwendung finden: Die Streitwertobergrenze wurde von 2.000 Euro auf 5.000 Euro erhöht. Sofern technisch möglich, wird zu elektronischer Kommunikation geraten. Auf die postalische Zustellung von Schriftstücken kann u. U. verzichtet werden. Ebenso sind mündliche Verhandlungen nur in Ausnahmefällen anzusetzen und sollten dann mit Fernkommunikationsmitteln, z. B. Video- oder Telefonkonferenzen, durchgeführt werden. Es besteht kein Anwaltszwang.

 

 

Die Gerichtsgebühren dürfen die Gebühren für ein nationales Bagatellverfahren nicht überschreiten.

 

 

Das Verfahren für geringfügige Forderungen kann mit dem europäischen Mahnverfahren verknüpft werden. Dabei kann ein Kläger das Verfahren nutzen, wenn ein Einspruch gegen einen europäischen Zahlungsbefehl eingelegt wurde.

 

 

Die Verordnung gilt ab 14.07.2017, ohne dass es einer Umsetzung in nationales Recht bedarf, unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten.

 

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Quelle: DATEV eG