Das BMF macht den Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2016 bekannt (Az. IV C 5 – S-2361 / 14 / 10002).
Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den DBA ab 2016
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 5 – S-2361 / 14 / 10002 vom 28.01.2016
Kurzfassung
Der Programmablaufplan ist spätestens ab dem 1. April 2016 anzuwenden. Der vom 1. Januar 2016 bis zur erstmaligen Anwendung vorgenommene Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber grundsätzlich zu korrigieren (§ 41c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG).
Auf die Erläuterungen unter „1. Allgemeines“ wird gesondert hingewiesen.
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Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.
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Quelle: DATEV eG