Zum 01.08.2016 tritt das Gesetz zur Routerfreiheit (Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsgeräten) in Kraft. Danach dürfen Telekommunikationsanbieter ihren Kunden keine bestimmten Router mehr vorschreiben.
Ab 01.08.2016: Freie Routerwahl für Verbraucher
BMWi, Pressemitteilung vom 29.01.2016
Netzbetreiber dürfen nicht mehr über Router bestimmen
Damit die Kunden Endgeräte ihrer Wahl anschließen können, müssen ihnen die Anbieter dafür notwendige Zugangsdaten und Informationen unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung stellen. Das betrifft Neuverträge – aber auch die Verlängerung von Altverträgen. Im Kern bestimmt das Gesetz, dass das öffentliche Telekommunikationsnetz, dessen Ausgestaltung die Netzbetreiber bestimmen, an der „Anschlussdose“ als Netzzugangsschnittstelle endet. An diese „Dose“ kann der Endnutzer den Router oder das Modem seiner Wahl anschließen. Damit wird die aktuelle Praxis einiger Anbieter beendet, den Zugangspunkt zum öffentlichen Netz in ihren eigenen Router oder eigenes Modem zu verlegen.
Kein Zwang, sondern Wahlfreiheit
Anbieter von Telekommunikationsdiensten dürfen ihren Kunden auch weiterhin ein Endgerät (Router/Modem) anbieten oder zur Verfügung stellen. Die Verbraucher erhalten durch das Gesetz allerdings eine Wahlfreiheit: Telekommunikationsanbieter dürfen ihre Kunden künftig nicht mehr zwingen, ein bestimmtes Endgerät zu verwenden.
Weitere Informationen zu den netzpolitischen Initiativen – wie die Schaffung von mehr Rechtssicherheit bei WLAN oder die Buchpreisbindung für E-Books – finden Sie auf der Homepage des BMWi.
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Quelle: DATEV eG