Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Förderung freiberuflicher Unternehmer"

Die EU-Kommission hat Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Förderung freiberuflicher Unternehmer“ veröffentlicht. Mitglieder sind europäische Dachorganisationen von Freiberuflern, wie u. a. die EU-Organisation der Steuerberater CFE.

 

Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Förderung freiberuflicher Unternehmer“

 

Die EU-Kommission hat Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Förderung freiberuflicher Unternehmer“ veröffentlicht. Die Gruppe wurde im Rahmen des Aktionsplans „Unternehmertum 2020“ der EU-Kommission vom 09.01.2013 eingerichtet und trat 2013/14 insgesamt fünf Mal zusammen. Mitglieder waren europäische Dachorganisationen von Freiberuflern, wie u. a. die EU-Organisation der Steuerberater CFE.

 

Aus dem Abschlussbericht wird deutlich, dass sich die Berufsorganisationen keine grundlegenden Änderungen wünschen. Als mögliche Aktionsfelder zur Förderung freiberuflicher Unternehmer werden Folgende genannt:

 

  • Aus- und Weiterbildung zu Unternehmertum
  • Marktzugang: Empfohlen werden insbesondere maßgeschneidertere Angebote an den Berufstand, Informationsbereitstellung und Schulungen
  • Abbau von Verwaltungslasten: Belastenden Regulierungen und Verfahren sowie auch „best practices“, z. B. „only once“ Reporting und elektronischer Übermittlung, sollten „identifiziert“ werden. Außerdem sollte ein „Gemeinsamer Rahmen für Berufsstandards“ entwickelt werden, der Minimal-Standards enthält.
  • Erarbeitung eines EU-weiten Code of Conduct und einer EU-Charta für freie Berufe durch die Berufsorganisationen, um bestehende Unterschiede zwischen Berufsordnungen zu verkleinern und das Vertrauen in Dienstleistungen freier Berufe zu stärken.
  • Zugang zu Finanzmitteln: Teilhabe freier Berufe an Förderprogrammen wie COSME; Unterstützung alternativer Finanzierungsformen wie Crowd-Funding.
  • Stärkung der Vertretung und Teilhabe auf EU-Ebene.

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Quelle: DATEV eG