Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Bei der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) nimmt die Bundesregierung insbesondere die barrierefreie Kommunikation in den Blick – Behörden sind künftig angehalten, mehr Informationen in Leichter Sprache bereitzustellen.
Bundesrat begrüßt Weiterentwicklung zur Barrierefreiheit
Bundesrat, Mitteilung vom 26.02.2016
Barrierefrei Bauen
Darüber hinaus sind Gebäude des Bundes nach dem Gesetzentwurf auf Barrierefreiheit zu überprüfen und Hindernisse zu beseitigen. Es ist zudem vorgesehen, eine Schlichtungsstelle und ein kostenloses Schlichtungsverfahren bei der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung einzurichten.
Mehrfache Benachteiligung berücksichtigen
Belange von Menschen mit Behinderungen, die aus mehreren Gründen benachteiligt sind, sollen durch den Gesetzentwurf besser berücksichtigt werden.
Der Gesetzentwurf wird nun zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung zugeleitet.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
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Quelle: DATEV eG