Bundesrat begrüßt Weiterentwicklung zur Barrierefreiheit

Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Bei der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) nimmt die Bundesregierung insbesondere die barrierefreie Kommunikation in den Blick – Behörden sind künftig angehalten, mehr Informationen in Leichter Sprache bereitzustellen.

 

Bundesrat begrüßt Weiterentwicklung zur Barrierefreiheit

 

Bundesrat, Mitteilung vom 26.02.2016

 

Der Bundesrat begrüßte in seiner Stellungnahme vom 26. Februar 2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Bei der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) nimmt die Bundesregierung insbesondere die barrierefreie Kommunikation in den Blick – Behörden sind künftig angehalten, mehr Informationen in Leichter Sprache bereitzustellen. Dabei handelt es sich um eine spezielle sprachliche Ausdrucksweise, die besonders einfach zu verstehen ist.

 

Barrierefrei Bauen

 

Darüber hinaus sind Gebäude des Bundes nach dem Gesetzentwurf auf Barrierefreiheit zu überprüfen und Hindernisse zu beseitigen. Es ist zudem vorgesehen, eine Schlichtungsstelle und ein kostenloses Schlichtungsverfahren bei der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung einzurichten.

 

Mehrfache Benachteiligung berücksichtigen

 

Belange von Menschen mit Behinderungen, die aus mehreren Gründen benachteiligt sind, sollen durch den Gesetzentwurf besser berücksichtigt werden.

 

Der Gesetzentwurf wird nun zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung zugeleitet.

 

 

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Quelle: DATEV eG