Der Bundesrat hat dem Wohnimmobilienkreditrichtliniengesetz zugestimmt, wonach u. a. Banken künftig bei der Kreditvergabe die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen müssen und es bei Kreditverträgen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung kein sog. ewiges Widerrufsrecht mehr geben wird.
Bundesrat billigt Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Bundesrat, Mitteilung vom 26.02.2016
Kein ewiges Widerrufsrecht
Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird es kein sog. „ewiges Widerrufsrecht“ bei Kreditverträgen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung mehr geben. Ein Widerrufsrecht erlischt nun spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen. Verträge, die zwischen dem 1. August 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden und bei denen die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, sind ebenfalls von dem Gesetz betroffen: Spätestens drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes endet hier das Widerrufsrecht.
Mehr Schutz bei hohen Dispozinsen
Auch bei dauerhafter oder erheblicher Überziehung von Konten sieht das Gesetz die Kreditinstitute in der Pflicht – sie müssen ihre Kunden über kostengünstigere Alternativen beraten. Vorgeschrieben ist eine solche Beratung dann, wenn ein Kunde den eingeräumten Überziehungsrahmen über sechs Monate hinweg ununterbrochen zu durchschnittlich 75 Prozent ausschöpft.
Kritik der Länderkammer
Der Bundesrat bedauert in einer begleitenden Entschließung, dass das Gesetz keine Obergrenze für die Höhe des Dispositions- und Überziehungskreditzinses vorsieht. Er hält zudem die Voraussetzungen, die eine Beratungspflicht des Kreditinstituts bei Überziehung von Konten auslösen für zu hoch und fordert deren Absenkung. Zudem sollten Kreditverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung, die zwischen dem 1. August 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, nach Ansicht des Bundesrates noch bis zu zwölf Monaten und 14 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes widerrufen werden können.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt am 21. März 2016 in Kraft. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.
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Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
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Siehe dazu auch die Mitteilung der Bundesregierung vom 26.02.2016
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Quelle: DATEV eG