Der Deutsche Bundestag hat am 17. März 2016 das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Beschlussgrundlage war die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vom Vortag. Die WPK berichtet.
Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet
WPK, Mitteilung vom 17.03.2016
Neben einigen überwiegend redaktionellen Änderungen wurde eine Übergangsregelung zur externen Rotation für „Kurzläufer“ in das EGHGB aufgenommen. Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt stehen noch aus.
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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum AReG vom 16. März 2016
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Quelle: DATEV eG