Europäisches Semester: Nationales Reformprogramm für Deutschland (und OECD-Wirtschaftsbericht)

Die Bundesregierung hat das nationale Reformprogramm für Deutschland verabschiedet. Es ist Teil des Europäischen Semesters und die Antwort auf den Länderbericht der EU-Kommission vom Februar 2016.

 

Europäisches Semester: Nationales Reformprogramm für Deutschland (und OECD-Wirtschaftsbericht)

 

Die Bundesregierung hat am 13.04.2016 das nationale Reformprogramm für Deutschland verabschiedet. Es ist Teil des Europäischen Semesters und die Antwort auf den Länderbericht der EU-Kommission vom Februar 2016.

 

In Deutschland bestünden u. a. noch zu hohe Marktzutrittsschranken im Dienstleistungssektor, insb. bei den freien Berufen. So rät die EU-Kommission auch in den länderspezifischen Empfehlungen 2015/16 zu ehrgeizigeren Maßnahmen in Deutschland, um ungerechtfertigte Beschränkungen im Hinblick auf die Rechtsform, Fremdkapital und feste Gebührenrahmen abzuschaffen. Außerdem kritisierte die EU-Kommission, dass Deutschland noch keine Maßnahmen ergriffen hat, nachdem es seine bestehenden Berufsregelungen im Rahmen der gegenseitigen Evaluierung gemäß Berufsqualifikationsrichtlinie auf den Prüfstand gestellt hat. Der ebenfalls im April 2016 veröffentliche OECD-Wirtschaftsbericht kritisiert generell die Existenz von Vorbehaltsaufgaben als Wettbewerbshindernisse (als Positiv-Bespiel wird das Vereinigte Königreich genannt). Die restriktive Regulierung von freien Berufen müsse reduziert werden.

 

Die Bundesregierung antwortet der EU-Kommission, sie setze sich für die Stärkung des Wettbewerbs und Nutzung von Liberalisierungspotentialen ein und greife auch Vorschläge der EU-Kommission auf. Die Regelungen seien geprüft worden, die Ergebnisse an die EU-Kommission kommuniziert worden:

 

  • Steuerberater: Die Abschaffung der festen Mindesthonorare in der Steuerberatervergütungsverordnung ist noch im Laufe des Jahres 2016 vorgesehen. (Anm.: Bei Umsetzung ist von einer Einstellung des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland auszugehen.)

    Geprüft wird, welche Konsequenzen aus dem Urteil des EuGH vom 17.12.2015 für das Steuerberatungsgesetz hinsichtlich der Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft zu ziehen sind.

  • Wirtschaftsprüfer: Registrierte EU-Abschlussprüfungsgesellschaften werden zum deutschen Abschlussprüfungsmarkt zugelassen, die Beschränkung in Bezug auf die Verwendung ausländischer Rechtsformen für deutsche Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wird aufgehoben – damit werden EU-Rechtsformen für alle Prüfungsgesellschaften geöffnet, die Prüfungstätigkeit bei EU-Abschlussprüfern und EU-Abschlussprüfungsgesellschaften als Examensvoraussetzung wird anerkannt, der Katalog der originären Berufsausübungsformen wird erweitert.

 

Bei der Effizienz der Steuerverwaltung schneidet Deutschland laut EU-Kommission wegen struktureller Mängel und Modernisierungsstau unterdurchschnittlich ab. Trotz der Fortschritte durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, insbesondere zur vorausgefüllten elektronischen Steuererklärung, war weiterhin der fehlende automatische Austausch von Daten zwischen den Steuerverwaltungen beklagt worden. Deutschland verweist in seiner Antwort auf das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, das zum 1. Januar 2017 in Kraft treten soll und die rechtliche Grundlage mehr Digitalisierung zu schaffen. Die vorgesehenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sollen schrittweise bis 2022 umgesetzt werden.

 

Die EU-Kommission wird voraussichtlich im Mai ihre länderspezifischen Empfehlungen für 2017 vorlegen.

———————-

Quelle: DATEV eG