Neuregelungen zum April/Mai 2016

Zigarettenpackungen müssen künftig auch bebilderte Warnhinweise tragen. Gerüstbauer erhalten einen höheren Mindestlohn. Für gefährliche Krankheitserreger gibt es neue Meldefristen. Das sind einige der Regelungen der Bundesregierung, die im April buw. Mai in Kraft treten.

 

Neuregelungen zum April/Mai 2016

 

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 28.04.2016

 

Die Bundesregierung informiert über Neuregelungen, die zum April bzw. Mai in Kraft treten.

 

Verbraucherschutz

 

Deutliche Warnhinweise

Künftig müssen Zigarettenpackungen auch bebilderte Warnhinweise tragen. Tabakwaren zum Selbstdrehen sind verboten, wenn sie Zusatzstoffe enthalten. Neuartige Tabakerzeugnisse können ohne Zulassung nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Das Tabakerzeugnis-Gesetz setzt die EU-Tabakproduktrichtlinie um und tritt am 20. Mai in Kraft.

 

Weitere Informationen: Tabakproduktrichtlinie

 

Arbeit / Soziales

 

Höherer Mindestlohn für Gerüstbauer

Für die Beschäftigten im Gerüstbauerhandwerk gibt es ab 1. Mai 2016 einen höheren Mindestlohn von 10,70 Euro. Er gilt ebenfalls für Beschäftigte, die aus dem Ausland entsendet werden. Ab Mai 2017 steigt der Mindestlohn im Gerüstbau nochmals an und beträgt dann 11,00 Euro. Er liegt damit über dem allgemeinen gesetzlichen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro brutto.

 

Weitere Informationen: Mindestlohn für Gerüstbauer

 

Höhere Produktsicherheit

Mehr Sicherheit bringen neue Verordnungen für elektrische Betriebsmittel, Explosionsschutz, Druckbehälter und Aufzüge. So sind beispielsweise bessere Kennzeichnungs- und Informationspflichten vorgesehen. Die neuen Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz sind am 20. April 2016 in Kraft getreten.

 

Weitere Informationen: Verordnung über elektrische Betriebsmittel , Verordnung über einfache Druckbehälter , Explosionsschutzverordnung , Entwurf zur Aufzugsverordnung

 

Gesundheit

 

Mehr Mobilität für Gesundheitspersonal

Ein Europäischer Berufsausweis erleichtert seit dem 19. April 2016 Apothekern, Krankenpflegern sowie Physiotherapeuten die Anerkennung im EU-Ausland. Außerdem richten alle EU-Länder ein Vorwarnsystem ein. Es erfasst diejenigen, denen die Erlaubnis entzogen wurde, einen Gesundheitsberuf auszuüben. Auch wer einen gefälschten Berufsqualifikationsnachweis verwendet hat, wird in das System eingetragen.

 

Weitere Informationen: EU-Anerkennungsrichtlinie

 

Gefährliche Erreger wirksam bekämpfen

Wenn antibiotika-resistente Erreger nachgewiesen werden, muss dies ab dem 1. Mai 2016 umgehend gemeldet werden. Bisher wurden die Erreger erst beim Krankheitsausbruch angezeigt. Mit der neuen Regelung gewinnen die Gesundheitsämter Zeit, um zielgerichtet vorgehen zu können. Außerdem gibt es eine neue Meldepflicht für sog. Arbo-Viren. Das sind Krankheitserreger, die vor allem durch Mücken und Zecken übertragen werden wie das Zika-Virus.

 

Weitere Informationen: Neue Meldepflichtverordnung stärkt Infektionsschutz

 

Wirtschaft

 

Reform des Vergaberechts

Vergabeverfahren vereinfachen, bürokratischen Aufwand verringern und kommunale Handlungsspielräume sichern – das sind die Ziele der umfassenden Reform, die am 18. April 2016 in Kraft getreten ist. Denn: Klare Regeln sind der beste Garant für transparente und rechtssichere Verfahren. Gleichzeitig soll die öffentliche Auftragsvergabe sozialer, ökologischer und innovativer werden.

 

Weitere Informationen: Reform des Vergaberechts

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Quelle: DATEV eG