Die EU-Kommission hat am 29.04.2016 dem Rat die Unterzeichnung des EU-US-Datenschutz-Rahmenabkommens vorgeschlagen. Das Rahmenabkommen schafft einen umfassenden Datenschutzrahmen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA bei der Strafverfolgung.
EU-US-Datenschutzabkommen soll unterzeichnet werden
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 29.04.2016
EU-Justizkommissarin Věra Jourová erklärte: „Das Rahmenabkommen wird für hohe Datenschutzstandards sorgen, wenn Justiz- und Polizeibehörden personenbezogene Daten austauschen, wie Strafregisterauszüge, Namen oder Adressen, um über den Atlantik hinweg Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen. Der Judicial Redress Act stellt sicher, dass alle EU-Bürger das Recht haben, ihre Datenschutzrechte vor US-Gerichten geltend zu machen, so wie US-Bürger dieses Recht bereits in Europa haben. Das ist eine historische Errungenschaft, Vertrauen in die transatlantischen Datenflüsse wieder herzustellen und das Grundrecht auf Privatsphäre zu stärken.“
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
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Quelle: DATEV eG