BFH: Berliner Zweitwohnungsteuer keine Verbrauchsteuer

In einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung hat der BFH festgestellt, dass die Berliner Zweitwohnungsteuer keine Verbrauchsteuer i. S. von § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO ist, so dass die Festsetzungsfrist nicht nur ein Jahr beträgt (Az. II B 4/16).

 

BFH: Berliner Zweitwohnungsteuer keine Verbrauchsteuer

 

– leichtfertige Steuerverkürzung –

 

BFH, Beschluss II B 4/16 vom 21.04.2016

 

Leitsatz

 

Die Berliner Zweitwohnungsteuer ist keine Verbrauchsteuer i. S. von § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO.

 

———————-

Quelle: DATEV eG