Die EU-Kommission hat am 27.05.2016 eine öffentliche Konsultation zur „Regulierung von Berufen: Verhältnismäßigkeit und nationale Aktionspläne der Mitgliedstaaten“ eingeleitet. Sie war bereits in der Binnenmarktstrategie am 28.10.2015 angekündigt worden.
Konsultation zur „Regulierung von Berufen: Verhältnismäßigkeit und nationale Aktionspläne der Mitgliedstaaten“
Die EU-Kommission fordert zum einen zur Kommentierung der sog. nationalen Aktionspläne (Hintergrund) und der darin vorgeschlagenen Reformmaßnahmen sowie der Benennung weiteren Reformbedarfs auf. Deutschland hatte hinsichtlich Steuerberater die Anpassung der Gebührenverordnung (Hintergrund: Vertragsverletzungsverfahren) und die Prüfung der Konsequenzen des EuGH-Urteils vom 17.12.2015 zur X-Steuerberatungsgesellschaft ( C-342/14 ) für das Steuerberatungsgesetz und für die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft angekündigt. Zum anderen betrifft die Konsultation das im Rahmen der Binnenmarktstrategie für den Dienstleistungssektor vorgesehene „Analyseraster“. Es soll eine Methodik bieten, mit der sich die Verhältnismäßigkeit von berufsrechtlichen Regelungen umfassend evaluieren lässt.
Eine Beantwortung der Konsultation ist bis zum 19.08.2016 möglich. Die Ergebnisse will die EU-Kommission im Januar 2017 in einem Bericht darlegen. Ein konkreter Vorschlag zur Einführung des Analyserasters könnte neben länder- und berufsspezifischen Leitlinien schon bis Ende 2016 vorgelegt werden.
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Quelle: DATEV eG