Die Bundesregierung will die elektronischen Meldeverfahren in der Sozialversicherung weiter vereinfachen.
Meldeverfahren in der Sozialversicherung
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 30.05.2016
Zu den Maßnahmen gehören der Einsatz einer maschinenlesbaren Verschlüsselung der Daten auf dem Sozialversicherungsausweis, eine eindeutige gesetzliche Definition von Verfahrenskomponenten wie die betriebs- und Zahlstellennummer und die Umsetzung einer elektronischen Beantragung und Rückübermittlung der Bescheinigungen über die Fortgeltung des Versicherungsschutzes im Ausland.
Darüber hinaus sollen mittelständische Unternehmen von Bürokratie entlastet werden.
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Quelle: DATEV eG