WLAN-Störerhaftung: Rechtsausschuss des Bundesrats folgt Entschließungsantrag von Niedersachsen, Thüringen und Hamburg

Niedersachsens Justizministerin begrüßte den vom Rechtsausschuss des Bundesrats zur Änderung des Telemediengesetzes gefassten Beschluss. Mit der vom Bundestag verabschiedeten Änderung des Gesetzes wird klargestellt, dass Hotels, Cafés, Flughäfen und andere als Betreiber drahtloser lokaler Netzwerke nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können, wenn deren Gäste bei der Nutzung des WLANs Rechtsverletzungen begehen.

 

WLAN-Störerhaftung: Rechtsausschuss des Bundesrats folgt Entschließungsantrag von Niedersachsen, Thüringen und Hamburg

 

Justizministerium Niedersachsen, Pressemitteilung vom 14.06.2016

 

Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz begrüßt den am 14.06.2016 vom Rechtsausschuss des Bundesrats zur Änderung des Telemediengesetzes gefassten Beschluss. Mit der vom Bundestag verabschiedeten Änderung des Gesetzes wird klargestellt, dass Hotels, Cafés, Flughäfen und andere als Betreiber drahtloser lokaler Netzwerke (Wireless Local Area Network – WLAN) nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können, wenn deren Gäste bei der Nutzung des WLANs Rechtsverletzungen begehen. Da bislang eine eindeutige gesetzliche Regelung dazu fehlt, müssen potentielle WLAN-Betreiber derzeit noch damit rechnen, als sog. Störer in Anspruch genommen zu werden. Diese Verunsicherung gilt als eine der wesentlichen Gründe für den bisher zögerlichen Ausbau offener Internetzugänge über drahtlose lokale Netze. Hier schafft das Gesetz mehr Rechtssicherheit.

 

Allerdings wird weiter zu beobachten bleiben, ob die gesetzliche Regelung bereits ausreicht. Diese sieht nämlich nicht ausdrücklich vor, dass gegen WLAN-Betreiber aufgrund ihrer Störerhaftung auch keine Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche geltend gemacht werden können. Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat deswegen auch auf Initiative Niedersachsens, die Bundesregierung zu bitten, die Wirksamkeit des Gesetzes im Hinblick auf die beabsichtigte Beseitigung der Störerhaftung für Anbieter von WLAN-Zugängen in der Praxis zu prüfen.

 

Antje Niewisch-Lennartz, Niedersächsische Justizministerin: „Wenn sich herausstellt, dass die mit der Gesetzesänderung verfolgten Ziele nicht erreicht werden können, bedarf es einer weiteren Anpassung des Telemediengesetzes.“

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Quelle: DATEV eG