Der Petitionsausschuss im Bundestag sieht Änderungsbedarf bei der im Sozialrecht enthaltenen Angemessenheitsregelung für Wohnraum. In einer Petition wird eine Neufassung der Angemessenheitsregelung für Wohnraum gefordert.
Angemessenheitsregelung für Wohnraum
Deutscher Bundestag, Mitteilung 22.06.2016
In der Petition wird eine Neufassung der Angemessenheitsregelung für Wohnraum gefordert. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die Vorschrift des Paragrafen 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und des Paragraf 35 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) den „unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit für die zu gewährenden Unterkunftskosten“ enthielten. Nach den Vorstellungen der Petenten soll dieser durch konkrete Angaben ersetzt werden, die sich unter anderem bei Größe und Ausstattung der Wohnung an den Förderrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau orientieren.
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Quelle: DATEV eG