Der Bundestag hat am 24.06.2016 mehrheitlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung angenommen.
Bundestag beschließt Änderung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 24.06.2016
———————-
Quelle: DATEV eG