Bundestag beschließt Änderung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes

Der Bundestag hat am 24.06.2016 mehrheitlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung angenommen.

 

Bundestag beschließt Änderung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 24.06.2016

 

Mit 446 Ja-Stimmen bei 119 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen hat der Bundestag am 24. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ( 18/5923 , 18/6279 ) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung ( 18/8911 ) angenommen.

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Quelle: DATEV eG