Am 15.07.2016 wurden im EU-Amtsblatt zwei Durchführungsbeschlüsse zur Abschlussprüfungsrichtlinie 2006/43/EG im Hinblick auf die Registrierung und Aufsicht von Prüfern und Prüfungsunternehmen aus Drittländern sowie die Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen in Drittländern veröffentlicht.
Durchführungsbeschlüsse zur Abschlussprüfungsrichtlinie 2006/43/EG im EU-Amtsblatt veröffentlicht
- Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1155 der Kommission über die Gleichwertigkeit der öffentlichen Aufsichts-, Qualitätssicherungs-, Untersuchungs- und Sanktionssysteme für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
- Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1156 der Kommission über die Angemessenheit der zuständigen Stellen der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
Beide Beschlüsse gelten vom 01.08.2016 bis zum 31.07.2022.
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Quelle: DATEV eG