Cybersicherheits-Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die Cybersicherheits-Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS) wurde am 19.07.2016 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Ziel ist es, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen in der EU zu erreichen, um das Funktionieren des Binnenmarktes zu verbessern.

 

Cybersicherheits-Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht

 

Die Cybersicherheits-Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS) wurde am 19.07.2016 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Ziel ist es, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen in der EU zu erreichen, um das Funktionieren des Binnenmarktes zu verbessern. Dabei schreibt die Richtlinie ein Mindestsicherheitsniveau vor, über das die Mitgliedstaaten hinausgehen können.

 

Sie verfolgt drei Kernansätze:

 

  1. Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Schaffung nationaler NIS-Strategien;
  2. Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten, der EU-Kommission und ENISA;
  3. Aufstellung von Sicherheitsanforderungen und Meldeverpflichtungen für Betreiber „wesentlicher Dienste“ und – abgeschwächter für – Anbieter von bestimmten Online-Diensten.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis 09.05.2018 in nationales Recht umsetzen. Außerdem müssen sie die Betreiber wesentlicher Dienste mit einer Niederlassung in ihrem Hoheitsgebiet bis zum 09.11.2018 ermitteln.

———————-

Quelle: DATEV eG