Die Cybersicherheits-Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS) wurde am 19.07.2016 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Ziel ist es, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen in der EU zu erreichen, um das Funktionieren des Binnenmarktes zu verbessern.
Cybersicherheits-Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Sie verfolgt drei Kernansätze:
- Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Schaffung nationaler NIS-Strategien;
- Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten, der EU-Kommission und ENISA;
- Aufstellung von Sicherheitsanforderungen und Meldeverpflichtungen für Betreiber „wesentlicher Dienste“ und – abgeschwächter für – Anbieter von bestimmten Online-Diensten.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis 09.05.2018 in nationales Recht umsetzen. Außerdem müssen sie die Betreiber wesentlicher Dienste mit einer Niederlassung in ihrem Hoheitsgebiet bis zum 09.11.2018 ermitteln.
———————-
Quelle: DATEV eG