Nachdem der Finanzministerrat (ECOFIN) eine politische Einigung zur Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung (Anti-Tax-Avoidance-Directive, ATAD) erzielt hatte, nahm er sie am 12.07.2016 formal an. Nun wurde die Richtlinie (EU) 2016/1164 am 19.07.2016 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Mit der Richtlinie soll verhindert werden, dass Unternehmen, i. d. R. multinationale Gruppen, Unterschiede zwischen nationalen Steuersystemen ausnutzen, um ihre Steuerbelastung zu verringern. Zudem setzt sie OECD-Empfehlungen aus dem Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-Aktionsplan), so z. B. Vorschriften zur Zinsschranke oder über hybride Gestaltungen, in EU-Recht um.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis 31.12.2018 in nationales Recht umsetzen. Eine Ausnahme gilt für die Bestimmungen zur Wegzugsbesteuerung (Art. 5), die bis 31.12.2019 umzusetzen sind.
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Quelle: DATEV eG