In der Energiewende-Agenda der Bundesregierung fehlt noch ein Baustein: das Energieeinsparrecht für Gebäude. Bis Ende des Jahres muss ein EU-Standard umgesetzt werden, nach dem neue Gebäude ab 2021 nur einen sehr geringen Energiebedarf haben dürfen. Konkrete Verbrauchswerte sind noch zu definieren. Der DIHK sieht bei den energetischen Vorgaben speziell für neue Gewerbebauten die Grenzen der Wirtschaftlichkeit bereits erreicht und warnt vor einer erneuten Verschärfung.
Neue energetische Vorgaben für Gebäude am Wirtschaftlichkeitsgebot orientieren
DIHK, Meldung vom 21.07.2016
Aus drei mach eins – ein guter Schritt
Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG): Zusammen sollen sie nun das Energieeinspargesetz ergeben. Planungs- und Nachweiskosten senken sowie Überschneidungen glätten – diese positiven Aspekte können für Unternehmen dabei herauskommen. Ein Beispiel: Bisher kann die Eigenerzeugung von Solarstrom in der EnEV als Energiesparmaßnahme angerechnet werden, im EEWärmeG jedoch nicht. Werden jedoch alle drei Gesetze zusammengefasst, könnten solche Abweichungen bereinigt werden. Weiterhin sollten zur Vereinfachung die drei bestehenden Zielgrößen zu Primärenergie, Gebäudehülle und erneuerbaren Energien gestrafft werden. Wenn das Energiewende-Ziel im Gebäudebereich vorschreibt, 80 Prozent Primärenergie bis 2050 einzusparen, genügt dies als zentrale Steuerungsgröße.
Wirtschaftlichkeit des Bauens steht infrage
Wie hoch darf der Energieverbrauch des sogenannten Niedrigstenergiegebäudes sein? Hier ist sich die Regierung nicht einig. Schon die Erfüllung der jüngsten EnEV-Verschärfung treibt Wohnungswirtschaft und Planern von Gewerbebauten die Schweißperlen auf die Stirn. Im Eigenheim mag eine Wärmepumpe die Baukosten noch retten, weil Strom seit diesem Jahr mit dem abgesenkten Primärenergiefaktor besser bewertet wird. Bei Gewerbebauten sind die Vorgaben deutlich schwieriger zu erreichen. Die Folge: höhere Aufwendungen für die Gebäudehülle sowie eine insgesamt komplexere Anlagentechnik. Dadurch steigen die Baukosten signifikant. Oft dauert es mehr als 20 Jahre, bis sich zusätzliche Investitionen rechnen. Legt man diesen Maßstab an, sind beispielsweise großflächige Einzelhandelsgebäude schon heute nicht mehr wirtschaftlich darstellbar. Die energetischen Anforderungen für die Nichtwohngebäude können daher nicht weiter verschärft werden, wenn das Wirtschaftlichkeitsgebot der EnEV beachtet werden soll.
Klimaschutzplan muss Baukostenwirkungen berücksichtigen
Die Probleme um die Wirtschaftlichkeit des Bauens offenbaren, wie wichtig eine Kosten-Nutzen-Bewertung ist. Das gilt auch für den Entwurf des Klimaschutzplans. Dieser sieht drastisch verschärfte energetische Vorgaben für neue Gebäude bis 2030 vor und ignoriert damit die Grenzen technisch-wirtschaftlicher Machbarkeiten. Über die Kostenwirkung für die Unternehmen muss auch geredet werden, wenn das im Raum stehende Verbot von Öl- und Gasheizungen in Neubau und Bestand weiterverfolgt wird. Eine Umrüstung auf andere Energieträger kann einen so immens hohen Sanierungsaufwand nach sich ziehen, dass der „wirtschaftliche Totalschaden“ für das Gebäude droht.
Den Markt pragmatisch an klimaneutrales Bauen heranführen
Aus DIHK-Sicht benötigt der Markt vor allem Zeit und Freiraum. Noch energiesparendere Bauweisen müssen sich dort erst durchsetzen, bevor über neue Anforderungen nachgedacht werden kann. Energieforschung im Baubereich und begleitende Förderprogramme sind hier der Schlüssel zum Erfolg. Die für Unternehmen verbesserten Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle machen es vor. Das künftige Energieeinspargesetz sollte zudem den Freiraum bieten, die energetischen Vorgaben mit der kostengünstigsten Lösung zu erreichen. So dürfen hier beispielsweise eigenerzeugter Strom oder auch die Wärmeerzeugung mit Bioerdgas nicht weiter ausgeschlossen werden.
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Quelle: DATEV eG