Die Bundesregierung will Leiharbeit auf ihre Kernfunktion beschränken und den Missbrauch von Werkverträgen verhindern. In dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf (18/9232) bezeichnet sie die Arbeitnehmerüberlassung als „etablierte Form des flexiblen Personaleinsatzes“.
Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 27.07.2016
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Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Leiharbeitnehmer künftig nur noch höchstens 18 Monate bei einem Entleiher eingesetzt werden können. Allerdings soll es möglich sein, in einem Tarifvertrag der Einsatzbranche oder auf Grund eines solchen Tarifvertrages in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung abweichende Regelungen zu treffen. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages sollen in nicht tarifgebundenen Unternehmen die tariflichen Regelungen zur Höchstüberlassungsdauer inhaltsgleich durch Betriebs- oder Dienstvereinbarungen übernommen werden können.
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Quelle: DATEV eG