Entwurf eines Gesetzes zur flexiblen Aufgabenübertragung in der Justiz

Zur flexibleren Organisation der Justiz sollen die Länder Aufgaben von Richtern auf Rechtspfleger und von Rechtspflegern auf Urkundsbeamte der Geschäftsstelle übertragen können. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates auf Initiative der Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein vor, der nun dem Bundestag zugeleitet wurde. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.

 

Entwurf eines Gesetzes zur flexiblen Aufgabenübertragung in der Justiz

 

BRAK, Mitteilung vom 03.08.2016

 

Zur flexibleren Organisation der Justiz sollen die Länder Aufgaben von Richtern auf Rechtspfleger und von Rechtspflegern auf Urkundsbeamte der Geschäftsstelle übertragen können. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates auf Initiative der Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein vor, der nun dem Bundestag zugeleitet wurde. Damit sollen die Länder in die Lage versetzt werden, besser auf die personellen Anforderungen zu reagieren, die mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs verbunden sind.

 

Zusätzlich zu bereits vorhandenen Länderöffnungsklauseln sollen die Länder deshalb auch für zwei weitere Bereiche Aufgaben vom Richter auf den Rechtspfleger bzw. vom Rechtspfleger auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle übertragen können: Nachlasssachen sowie bestimmte Geschäfte der Kosten- und Vergütungsfestsetzung. Zugleich sollen damit die Laufbahnen im Justizdienst aufgewertet und gestärkt werden.

 

Die BRAK wird sich intensiv mit dem Gesetzesvorhaben befassen.

 

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Quelle: DATEV eG