beA-Karte jetzt noch beantragen!

Die BRAK informiert, dass Rechtsanwälte, die noch keine beA-Karte beantragt haben, dies zeitnah tun sollten. Die BNotK sei bemüht, eingehende Bestellungen so abzuarbeiten, dass die Karten noch vor dem angekündigten Starttermin für das beA am 29.09.2016 ausgeliefert werden können.

 

beA-Karte jetzt noch beantragen!

 

BRAK, Mitteilung vom 03.08.2016

 

Wer noch keine beA-Karte beantragt hat, sollte dies zeitnah unter https://bea.bnotk.de/ tun. Die BNotK ist bemüht, eingehende Bestellungen so abzuarbeiten, dass die Karten noch vor dem angekündigten Starttermin für das beA am 29.09.2016 ausgeliefert werden können. Für die Bestellung wird die SAFE-ID bzw. die persönliche Antragsnummer benötigt, die die BRAK jeder Rechtsanwältin und jedem Rechtsanwalt im Juni 2016 per Post zugesandt hat.

 

 

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Quelle: DATEV eG