Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer

Ein vom BMJV vorgelegter Gesetzentwurf sieht eine Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen vor. Kernstück der Neuregelung ist die Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs für die langfristige Verwahrung von Notariatsunterlagen in elektronischer Form.

 

Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer

 

BMJV, Mitteilung vom 18.08.2016

 

Der Entwurf sieht eine Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen vor. Kernstück der Neuregelung ist die Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs für die langfristige Verwahrung von Notariatsunterlagen in elektronischer Form. Das eröffnet die Möglichkeit, die Aufbewahrungsfrist für die parallel in Papierform aufzubewahrenden Notariatsunterlagen zu verkürzen. Neu geregelt wird auch die Zuständigkeit für die Verwahrung von Notariatsunterlagen nach Erlöschen des Amtes oder Verlegung des Amtssitzes.

 

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Quelle: DATEV eG