Ein vom BMJV vorgelegter Gesetzentwurf sieht eine Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen vor. Kernstück der Neuregelung ist die Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs für die langfristige Verwahrung von Notariatsunterlagen in elektronischer Form.
Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer
BMJV, Mitteilung vom 18.08.2016
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RefE: Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer
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Quelle: DATEV eG