Seit 01.08.2016, einen Monat nach seinem Inkrafttreten, haben sich bereits 103 US-amerikanische Unternehmen beim US-Handelsministerium zur Einhaltung des EU-US-Datenschutzschildes verpflichtet. Das teilt die EU-Kommission mit.
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 01.09.2016
Justizkommissarin Věra Jourová sagte: „Der EU-US-Datenschutzschild schützt die Grundrechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen beiderseits des Atlantiks. Ich freue mich, dass sich viele Unternehmen bereits hierzu verpflichtet haben. Ich hoffe, dass weitere folgen werden.“
Das US-Handelsministerium überwacht und prüft aktiv, ob die Unternehmen über problemlos einsehbare Datenschutzbestimmungen verfügen, die mit den einschlägigen Grundsätzen des Datenschutzschilds in Einklang stehen. Zurzeit überprüft das US-Handelsministerium die Datenschutzvorschriften von weiteren 190 Unternehmen, die in die Liste aufgenommen werden wollen. Zusätzliche 250 Unternehmen haben mit dem Zertifizierungsprozess begonnen.
US-amerikanische Unternehmen, die in die Datenschutz-Liste aufgenommen werden möchten, müssen bestätigen, dass sie die in der Regelung festgelegten hohen Datenschutzstandards erfüllen. Sie müssen ihre Registrierung jedes Jahr verlängern lassen. Halten Unternehmen diese Regeln in der Praxis nicht ein, müssen sie mit Sanktionen und der Streichung von der Datenschutzschild-Liste rechnen.
Die USA haben sich verpflichtet, die Liste der Mitglieder des Datenschutzschilds stets auf dem neuesten Stand zu halten und Unternehmen, die nicht mehr teilnehmen, zu streichen. Das Handelsministerium wird sicherstellen, dass Unternehmen, die nicht mehr Mitglied des Datenschutzschilds sind, weiterhin anwenden, solange sie diese Daten speichern.
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Quelle: DATEV eG