Den Zollfahndern in der EU stehen seit 01.09.2016 wirksamere elektronische Hilfsmittel zur Betrugsbekämpfung zur Verfügung. Die geänderten Vorschriften tragen u. a. zu zügigeren Untersuchungen des OLAF (Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung) bei, weil den Mitgliedstaaten darin Fristen für die Übermittlung untersuchungsrelevanter Unterlagen gesetzt werden.
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 01.09.2016
„Zollbetrug geht zu Lasten der öffentlichen Haushalte. Dem müssen wir entschlossen und wirksam entgegentreten. Dank der neuen IT-Instrumente sind die Behörden fortan besser gerüstet, um dieser Herausforderung zu begegnen, ohne den legalen Handel zu beeinträchtigen“, erklärte Kommissionsvizepräsidentin Kristalina Georgieva.
Zollbetrug wie beispielsweise falsche Angaben zum Ursprung eines Erzeugnisses, zu niedrige Wertangaben oder die falsche zolltarifliche Einreihung von Waren bei der Einfuhr schadet den finanziellen Interessen der EU. Angesichts des transnationalen Charakters ist die Zusammenarbeit der Zollverwaltungen besonders wichtig.
Die geänderten Vorschriften tragen einerseits zu zügigeren Untersuchungen des OLAF (Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung) bei, weil den Mitgliedstaaten darin Fristen für die Übermittlung untersuchungsrelevanter Unterlagen gesetzt werden. Zum anderen erleichtern sie die Verwendung von Informationen, die auf der Grundlage der gegenseitigen Amtshilfe bereitgestellt werden, als Beweismittel in nationalen Gerichtsverfahren.
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Quelle: DATEV eG