EU-Kommission stuft Einigung zwischen Österreich und den Gläubigern der Abwicklungsbank Heta nicht als neue Beihilfe ein

Laut EU-Kommission verstößt die Einigung zwischen Österreich und den Gläubigern der Heta Asset Resolution AG, die für die geordnete Abwicklung der österreichischen Bank Hypo Group Alpe Adria (HGAA) zuständig ist, nicht gegen EU-Beihilferegeln, da es sich lediglich um die Auszahlung einer zuvor genehmigten staatlichen Bürgschaft handle.

 

 

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 02.09.2016

 

 

Die EU-Kommission hat am 02.09.2016 bekanntgegeben, dass die Einigung zwischen Österreich und den Gläubigern der Heta Asset Resolution AG, die für die geordnete Abwicklung der österreichischen Bank Hypo Group Alpe Adria (HGAA) zuständig ist, im Einklang mit den EU-Beihilferegeln ist. Die Einigung regelt noch offene staatlich garantierte Verbindlichkeiten der Bank, die während der Finanzkrise in Schwierigkeiten geraten war. Das Haftungsgesetz Kärnten bildete die Grundlage für ein formelles Angebot der Republik Österreich an die Gläubiger.

 

 

Nach Auffassung der Kommission enthält diese Vereinbarung keine neuen staatlichen Beihilfen, da es sich lediglich um die Auszahlung einer zuvor genehmigten staatlichen Bürgschaft handle (siehe auch Beschluss der Kommission von April 2003). Die Kommission hatte der Abwicklung der Hypo Alpe Adria 2013 zugestimmt.

 

———————-

Quelle: DATEV eG