Laut EU-Kommission verstößt die Einigung zwischen Österreich und den Gläubigern der Heta Asset Resolution AG, die für die geordnete Abwicklung der österreichischen Bank Hypo Group Alpe Adria (HGAA) zuständig ist, nicht gegen EU-Beihilferegeln, da es sich lediglich um die Auszahlung einer zuvor genehmigten staatlichen Bürgschaft handle.
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 02.09.2016
Nach Auffassung der Kommission enthält diese Vereinbarung keine neuen staatlichen Beihilfen, da es sich lediglich um die Auszahlung einer zuvor genehmigten staatlichen Bürgschaft handle (siehe auch Beschluss der Kommission von April 2003). Die Kommission hatte der Abwicklung der Hypo Alpe Adria 2013 zugestimmt.
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Quelle: DATEV eG