Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Regelungen für den Bezug einer vorzeitigen Altersrente von Arbeitslosengeld-II-Beziehern grundlegend zu reformieren. Das teilt sie auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 05.09.2016
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Regelungen für den Bezug einer vorzeitigen Altersrente von Arbeitslosengeld-II-Beziehern grundlegend zu reformieren. Lediglich eine Ergänzung der sogenannten Unbilligkeitsverordnung werde derzeit geprüft, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 18/9403 ) auf eine Kleine Anfrage ( 18/9296 ) der Fraktion Die Linke. Die Unbilligkeitsverordnung regelt Ausnahmen, wonach der Bezug einer vorzeitigen Altersrente nicht in Anspruch genommen werden muss.
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Quelle: DATEV eG