Regierung legt Bundesteilhabegesetz vor

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Bundesteilhabegesetz vorgelegt. Das berichtet der Deutsche Bundestag. U. a. soll es laut dem Entwurf mit der Erhöhung der Vermögensfreibeträge und der Befreiung der Ehe- und Lebenspartner aus der Finanzierungspflicht künftig möglich sein, deutlich mehr vom eigenen Einkommen zu behalten.

 

Regierung legt Bundesteilhabegesetz vor

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 08.09.2016

 

Die Bundesregierung will die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen deutlich stärken. Dazu hat sie dem Bundestag nun ihren Gesetzentwurf ( 18/9522 ) für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) vorgelegt.

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Quelle: DATEV eG