Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Bundesteilhabegesetz vorgelegt. Das berichtet der Deutsche Bundestag. U. a. soll es laut dem Entwurf mit der Erhöhung der Vermögensfreibeträge und der Befreiung der Ehe- und Lebenspartner aus der Finanzierungspflicht künftig möglich sein, deutlich mehr vom eigenen Einkommen zu behalten.
Regierung legt Bundesteilhabegesetz vor
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 08.09.2016
———————-
Quelle: DATEV eG