Entschließung zur besseren Finanzierung für KMU

Das EU-Parlament verabschiedete eine Entschließung zur Verbesserung des Zugangs sowie zur Diversifizierung von KMU-Finanzierungsquellen. Die EU-Kommission wird dazu aufgefordert, sich innerhalb der EU für einfachere und vereinheitlichte Regelungen der Kreditvergabe an KMU einzusetzen.

 

Entschließung zur besseren Finanzierung für KMU

 

Das EU-Parlament verabschiedete am 15.09.2016 eine Entschließung zur Verbesserung des Zugangs sowie zur Diversifizierung von KMU-Finanzierungsquellen. Die EU-Kommission wird dazu aufgefordert, sich innerhalb der EU für einfachere und vereinheitlichte Regelungen der Kreditvergabe an KMU einzusetzen.

 

So sollen vor allem Bankdarlehen in Zukunft viel besser zugänglich werden. Neben dem klassischen Bankkredit müsse zudem ein größeres Spektrum an weiteren potenziellen Finanzierungsquellen für KMU Ziel sein. Lockerungen von Auflagen sind auf beiden Seiten einer Finanzierung ins Auge gefasst. Sowohl den Banken als Kreditgebern, als auch den KMU als Kreditnehmern solle ein Abschluss eines Kreditgeschäftes vereinfacht werden.

 

Eine „De-minimis“-Regelung bei der Bewertung von risikobehaftetem Kapital und eine noch breitere Ausgestaltung des in Basel III beibehaltenen KMU-Korrekturfaktors könne die Kreditvergabe an KMU attraktiver werden lassen. Auf der anderen Seite müsse ebenso die Möglichkeit geschaffen werden, durch eine bessere Anpassung der Bonitätsbewertung von KMU, das eigene Kreditrating besser darstellen zu können. Auch Garantien Dritter sollen nach Maßgabe des EU-Parlaments in einem Kreditvergabeverfahren an Unternehmer stärker gewichtet werden.

 

Das EU-Parlament spricht sich generell für innovative, mitunter risikobehaftete, Angebote aus, um ein größeres Portfolio an KMU-Finanzierungsquellen zu ermöglichen und den Ausbau verbilligter Kredite am Kapitalmarkt zu gewährleisten. Dazu gehöre eine europaweit einheitliche Regelung des Crowdfundings sowie die Förderung von Peer-to-Peer-Krediten, Mezzanine-Kapital, Privatkundenanleihen oder Mentorenprogrammen, wie z. B. „Unternehmensengeln“. Weniger komplexe und aufwändige Angabepflichten und Börsenzulassungsvoraussetzungen für KMU würden ebenso die Zugangskosten zum Kapitalmarkt als Finanzierungsquelle senken.

 

Die EU-Kommission wird in diesem Zusammenhang dazu aufgefordert, eine einheitliche KMU-Kennnummer sowie eine europäische KMU-Online-Datenbank einzuführen. Kleine und Mittelständische Unternehmen sollen dort freiwillig ihre Daten eintragen und könnten mit der Offenlegung ihres Risikoprofils somit Transparenz und Anlegerschutz sicherstellen.

 

Die generelle Senkung der Gesamtsteuerlast, steuerliche Befreiungen in der Gründungsphase und die Begünstigung von Fremd- gegenüber Eigenkapital gelten laut EU-Parlament ebenso als anzustrebende Ziele, die die EU-Kommission verfolgen müsse.

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Quelle: DATEV eG