Die EU-Kommission hat Deutschland im Rahmen ihres monatlichen Pakets der Vertragsverletzungsverfahren u. a. zur Umsetzung von EU-Regeln über die Anerkennung von Berufsqualifikationen aufgefordert.
Umsetzung von EU-Recht: Kommission mahnt Deutschland wegen Anerkennung von Berufsqualifikationen und Arbeitsschutzvorgaben
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 29.09.2016
In beiden Fällen hat die Kommission der Bundesrepublik am 29.09.2016 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt, die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren. Die Bundesrepublik Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Andernfalls kann die Europäische Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erheben.
Richtlinie 2013/55/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen bietet ein modernes, EU-weites System für die Anerkennung von Berufsqualifikationen, vereinfacht die bestehenden Vorschriften und beschleunigt die Anerkennungsverfahren. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass qualifizierte Fachkräfte, die in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten möchten, die Anforderungen des Gastlandes einhalten.
Mit der CLP-Richtlinie (Richtlinie 2014/27/EU) wurden mehrere Binnenmarktvorschriften über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe ersetzt, um sie mit der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) in Einklang zu bringen. Diese Verordnung trat am 20. Januar 2009 in Kraft und passt das Unionssystem der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen an das Global Harmonisierte System der Vereinten Nationen (Globally Harmonised System, GHS) an.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
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Quelle: DATEV eG