Das VG Berlin hat die Klage eines Mitglieds der Wirtschaftsprüferkammer abgewiesen, mit der zwei Feststellungsanträge zur Entscheidung gestellt wurden (Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der APAK sowie Jahresabschluss 2013 der WPK). Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Abweisung der Klage gegen die WPK ist rechtskräftig
Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der APAK / Jahresabschluss 2013 der WPK
WPK, Mitteilung vom 20.10.2016
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Quelle: DATEV eG